News-Archiv

August 2026 | Geänderte Öffnungszeiten

Liebe Patientinnen, in den beiden kommenden Wochen sind wir zu den folgenden Zeiten für Sie da:

17. bis 21.8.26

Montag: 7:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Dienstag: 8:15 bis 12:15 und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch: 8:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag: 7:00 bis 12:00 Uhr

Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr

 

24. bis 28.8.26

Montag: 7:30 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr

Dienstag: 8:15 bis 12:15 und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch: 8:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag: 7:00 bis 12:00 und 13:30 bis 16:30 Uhr

Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr

 

Unsere telefonische Erreichbarkeit weicht zum Teil von den Öffnungszeiten ab.

Außerhalb der Öffnungszeiten wenden Sie sich in dringenden medizinischen Fällen bitte an den

Ärztlichen Bereitschaftsdienst, Tel.: 116117

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ihr Praxisteam

 

Juli 2026 | Wieder regelmäßige Öffnungszeiten

Liebe Patientinnen, ab Juli 2026 sind wir zu den folgenden Zeiten wieder regelmäßig für Sie da:

Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Dienstag: 7:45 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr (gerade KW)

Dienstag: 7:45 bis 12:00 und 14:30 bis 18:00 Uhr (ungerade KW)

Mittwoch: 8:00 bis 17:30 Uhr

Donnerstag: 7:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag: 7:30 bis 12:30 Uhr

 

Unsere telefonische Erreichbarkeit weicht etwas von den Öffnungszeiten ab:

Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr

Dienstag: 8:00 bis 12:00 und 14:30 bis 17:00 Uhr

Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:30 Uhr

Donnerstag: 8:00 bis 12:00 und 14:00 bis 17:00 Uhr

Freitag: 8:00 bis 12:30 Uhr

 

Außerhalb der Öffnungszeiten wenden Sie sich in dringenden medizinischen Fällen bitte an den

Ärztlichen Bereitschaftsdienst, Tel.: 116117

 

Vielen Dank!

Ihr Praxisteam

 

RV Fit: Das Präventionsprogramm der Deutschen Rentenversicherung (DRV)

Wie gut, dass es Gesetze gibt! „Die Träger der Rentenversicherung erbringen medizinische Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit an Versicherte, die erste gesundheitliche Beeinträchtigungen aufweisen, die die ausgeübte Beschäftigung gefährden.“, lautet der erste Satz des „§ 14 Leistungen zur Prävention“ im Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) – Gesetzliche Rentenversicherung. Was so trocken daherkommt, birgt enormes Potenzial, um – von der DRV gefördert! – den Weg in Richtung gesünderes Leben einzuschlagen. Am Programm teilnehmen können alle ab 45, die aktuell berufstätig sind, seit mindestens sechs Monaten arbeiten und unter ersten gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden.

 

RV Fit ist ein für Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenfreies Trainingsprogramm für ein ganzheitlich verbessertes Lebensgefühl:

  • von Ärzten entwickelt
  • kleine Gruppen
  • speziell für Berufstätige

RV Fit dient zur Prävention und soll helfen, gesundheitliche Probleme frühzeitig und aktiv anzugehen, damit Gesundheitsschäden erst gar nicht entstehen. Das Programm besteht aus den Elementen

  • Bewegung: die Muskulatur kräftigen, dazu Ausdauertraining und arbeitsplatzbezogene Ergonomieberatung,
  • Ernährung: Beratung, gemeinsames Kochen, Einkaufstipps.
  • Umgang mit Stress: aktiv loslassen, Stressmanagement, Entspannungsübungen.

Der Ablauf ist unterteilt in die Phasen

  1. Intensiv Starten (3 oder 5 Tage, vom Arbeitgeber freigestellt),
  2. Regelmäßig trainieren (in der Gruppe, berufsbegleitend),
  3. Motiviert dranbleiben (selbstständig, berufsbegleitend),
  4. Auffrischen (1 Tag oder 3 Tage, vom Arbeitgeber freigestellt).

Teilnehmer wählen eine von der Deutschen Rentenversicherung zugelassene Einrichtung in ihrer Nähe, in der sie die Phasen 1, 2 und 4 absolvieren.

Mehr Infos? Finden Sie hier! (Website DRV)

Den Flyer (PDF) können Sie hier herunterladen.

 

November 2024 | Koffein in der Schwangerschaft

Der regelmäßige Genuss gepflegter Heißgetränke wie Kaffee, Tee oder Kakao gehört für viele Frauen genauso zur guten Lebensqualität wie hin und wieder etwas Schokolade. Den beliebten Gaumenschmeichlern ist eins gemein: Sie enthalten Koffein – einen Stoff, eine psychoaktive Substanz, die stimulierend auf unseren Körper wirkt. Schwangere in der Frühphase sind oft müde und deshalb froh für jede genippte Tasse, die sie etwas aufpeppt. Allerdings raten Experten zum Wohle des Kindes zu lediglich moderater Koffeinzufuhr. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) empfiehlt, 200 mg am Tag nicht zu überschreiten. Auf hochkoffeinierte Energydrinks sollten Schwangere ganz verzichten.

 

Das Ungeborene kann Koffein noch nicht abbauen

Koffein wird im Verdauungstrakt rasch aufgenommen, geht direkt in die Blutbahn und kann die Plazenta frei passieren. Das hat zur Folge, dass die Koffeinkonzentration im Blutplasma des Fetus genauso hoch ist wie in dem der werdenden Mutter. Auch die Wirkungen sind vergleichbar: Das Herz schlägt schneller, das Nervensystem ist angeregt, der Blutdruck steigt und es entsteht Unruhe. Weil sein Organismus das psychoaktive Alkaloid wegen noch fehlender Enzyme nicht verstoffwechseln kann, bleibt der Koffeinspiegel des Fetus länger erhöht als der der Schwangeren, die wiederum selbst Koffein erheblich langsamer abbaut als Nichtschwangere.

 

Negative Wirkungen auf das Kind

Die von der EFSA als Handlungsempfehlung genannte Tagesmaximalmenge von 200 mg Koffein kommt nicht von ungefähr. Es gibt Studien, in denen ein von der Dosis abhängiger Zusammenhang zwischen der Koffeinaufnahme in der Schwangerschaft und dem Risiko für ein verlangsamtes Wachstum des Fetus und negative Effekte auf das Geburtsgewicht beobachtet wurden. Darüber hinaus besteht ab 300 mg Koffein pro Tag ein signifikant erhöhtes Risiko für eine Fehlgeburt. Ein Übersichtsartikel aus dem Jahr 2021 beschreibt, dass in 32 von 37 Beobachtungsstudien negative Effekte von Koffein auf das Kind sichtbar wurden. Nachfolgestudien zeigten, dass selbst geringer Koffeinkonsum (50 mg/Tag) in der Schwangerschaft sich auf das spätere Wachstum des Kindes nachteilig auswirken kann.

 

Die (moderate!) Gesamtmenge Koffein zählt

Nicht nur Kaffee, sondern auch schwarzer und grüner Tee, Kakao, Mate, dazu industrielle Fertiggetränke wie Cola-, Energie-Drinks und Eistee enthalten Koffein. Schokolade tut ihr Übriges. Deshalb ist es für Schwangere wichtig, immer die tägliche Gesamtaufnahme koffeinhaltiger Lebensmittel im Blick zu haben. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über Durchschnittswerte. Neben der Koffeingabe liegt der Nachteil industrieller Fertiggetränke auch im hohen Energiegehalt. Wegen ihres großen Zuckeranteils sind sie als Durstlöscher ungeeignet.

 

Durchschnittlicher Koffeingehalt verschiedener Lebensmittel

Lebensmittel (Mengenangabe)enthaltenes Koffein (circa)
200 ml Filterkaffee (1 Tasse)90 mg
60 ml Espresso80 mg
200 ml Latte Macchiato80 mg
150 ml Cappuccino80 mg
200 ml Schwarztee45 mg
200 ml Grüntee30 mg
250 ml Cola-Getränk25 mg (330-ml-Dose 35 mg)
250 ml Energydrink (1 Dose)80 mg
200 ml Kakao-Getränk8 bis 35 mg
250 ml Mate25 bis 50 mg
330 ml Eistee16 bis 28 mg
100 g Vollmilchschokolade3 bis 35 mg
100 g Zartbitterschokolade50 bis110 mg

 

Keine Energydrinks!

Energydrinks sind nichts für Schwangere. Sie dürfen höchstens 320 mg Koffein pro Liter enthalten und müssen ab 150 mg Koffein pro Liter den Hinweis „Erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und schwangere und stillende Frauen nicht empfohlen!“ tragen, gefolgt von der Angabe des tatsächlichen Koffeingehaltes pro 100 ml. Die über die große Menge Zucker hinaus problematischen Inhaltsstoffe von Energydrinks hören auf die Namen „Glucuronolacton“, „Taurin“ und „Inosit“. Ihre Wechselwirkungen mit dem menschlichen Körper, geschweige denn mit dem eines Ungeborenen, sind nicht ausreichend geklärt. Deshalb: Finger weg von der Dose!