Krebsvorsorge

Seit Beginn des Jahres 2020 ist die Krebsvorsorge für Frauen neu geregelt. Frauen zwischen 20 und 35 Jahren haben nach wie vor Anspruch auf eine jährliche von der Krankenkasse bezahlte Krebsvorsorgeuntersuchung mit PAP-Abstrich. Was sich im Detail geändert hat, erfahren Sie in diesem Schreiben (PDF), in dem wir die wichtigsten Informationen zusammengestellt haben.

Diese Untersuchungen gehören zur Vorsorge:

  • Messung des Blutdrucks
  • Tastuntersuchung der Brüste und Achselhöhlen auf knotige Veränderungen
  • Untersuchung der äußeren Genitalorgane und des Muttermundes mit dem Kolposkop
  • Entnahme von Zellen des Gebärmutterhalses und Untersuchung dieser Zellen in einem Speziallabor
  • Tastuntersuchung der inneren Genitalorgane (Gebärmutter und Eierstöcke)
  • Tastuntersuchung des Enddarms und Test auf Blut im Stuhl ab dem 50. Lebensjahr
  • Mammographie-Screening ab dem 50. Lebensjahr in einer radiologischen Praxis