Krebsfrüherkennung

Frauen bis zum Alter von 34 Jahren haben Anspruch auf eine jährliche von der Krankenkasse bezahlte Krebsfrüherkennung mit PAP-Abstrich. Ab 35 Jahren steht ihnen alle drei Jahre eine Krebsfrüherkennung mit PAP-Abstrich inklusive Test auf HPV-Viren zu.

Diese Untersuchungen gehören zur Vorsorge:

  • Tastuntersuchung der Brüste und Achselhöhlen auf knotige Veränderungen
  • Untersuchung der äußeren Genitalorgane und des Muttermundes
  • Tastuntersuchung der inneren Genitalorgane (Gebärmutter und Eierstöcke)
  • ab 50 Jahren Test auf Blut im Stuhl oder Darmspiegelung in einer spezialisierten Praxis
  • Mammographie-Screening im Alter von 50 bis 75 Jahren (ab dem 1.8.2027 von 45 bis 75 Jahren) in einer radiologischen Praxis